AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kondensations -Lötanlagen

  1. Bei Aufträgen von Unternehmern und Privatpersonen gelten unsere nachfolgenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
  2. Alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur unter Zugrundelegung und nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für Lieferungen ins Ausland und für alle zukünftigen Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht anerkannt, sofern wir dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen.
  3. Alle Vereinbarungen und Aufträge sowie deren nachträgliche Änderungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Preis und Zahlung 

  1. Die Preise sind bindend und verstehen sich ab Werk und zwar jeweils in EURO zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt. sowie der Kosten für Verpackung, Verladung, Versendung, Transportversicherung, Zoll und Abfertigungskosten. Sind Festpreise nicht vereinbart, so gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
  2. Alle nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen der in fremder Währung vereinbarten Preise oder des Wechselkurses zum EURO gehen zu Lasten des Käufers/ Bestellers.
  3. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten; sie gelten bei unbarer Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als Erfüllung. Vertreter und reisende Angestellte sind zur Entgegennahme von Geld nicht berechtigt. Wechsel werden erfüllungshalber nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
  4. Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart –innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauskasse, Kasse oder Nachnahme vorzunehmen, insbesondere bei Erstaufträgen oder nach Überschreitung von Zahlungsfälligkeiten.
    Ersatzteile und andere Reparaturlieferungen einschließlich Service und Wartung, sind sofort nach Lieferung vollständig zu bezahlen.
  5. Unser Vergütungsanspruch wird in jedem Fall sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer/Besteller zahlungsunfähig wird, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder sein Unternehmen veräußert wird bzw. ein anderer Inhaber an seine Stelle tritt.
  6. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  7. In den unter Ziffer 5. genannten Fällen sowie bei Bekannt werden sonstiger nach und bei Vertragsschluss eingetretener Umstände, die die vertragsgerechte Erfüllung seitens des Käufers/Bestellers erheblich gefährden, können wir eine bis dahin nicht vereinbarte angemessene Vorauszahlung oder die angemessene Erhöhung einer bereits vereinbarten Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit in Höhe der jeweils noch offenen Verbindlichkeiten verlangen. Kommt der Käufer/Besteller diesem Verlangen trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

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Gefahrübergang, Versand, Fracht 

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Liefergegenstände an die den Transport ausführenden Personenübergeben worden sind, zwecks Versendung das Werk von IMDES verlassen haben oder abgeholt worden sind.
  2. Der Übergabe, Versendung oder Abholung der Liefergegenstände steht es gleich, wenn diese aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert werden oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt.
  3. Sendungen können von uns zu Lasten des Käufers/Bestellers versichert werden, sofern dieser nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft den Abschluss einer Versicherung nachweist oder ausdrücklich den Verzicht auf eine Versicherung erklärt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, unser Eigentum.
    Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder sonstigen, nicht nur geringfügigen Verletzungen der Vertragspflichten des Käufers/Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  2. Der Käufer/Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
  3. Der Käufer/Besteller tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Er ist jedoch solange zur Einziehung der Forderungen berechtigt, als er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber uns nicht in Verzug kommt, seine Zahlungen einstellt, Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren durchgeführt wird. Der Käufer/Besteller hat uns auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, dazu benötigte Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
  4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer/Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer/ Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer/Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
  5. Der Käufer/Besteller tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der gelieferten – gegebenenfalls verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten– Sache mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen.
  6. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Verfügungen Dritter über die Vorbehaltsware oder die voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer/Besteller unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  7. Übersteigt der realisierbare Wert der vorstehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers/Bestellers verpflichtet, einen entsprechenden Teil unserer Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Lieferfristen

  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
  2. Eine etwa fest vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das jeweilige Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wird, bei Durchführung einer Vorabnahme mit deren Beendigung. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer/Besteller von ihm zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Werkstücke, Vorrichtungen oder sonstige Zuarbeiten nicht rechtzeitig beibringt, bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und trotz der nach den Umständen des Falles gebotenen und zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignissen, wie z. B. Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, Aus- und Einfuhrverboten, Nichterteilung oder Widerruf von Genehmigungen bzw. Erlaubnissen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen; dies gilt auch, wenn eines der vorgenannten Ereignisse bei einem Zulieferer oder sonstigen Hersteller eintritt. Befindet sich der Käufer/Besteller mit vereinbarten Teilzahlungen in Verzug, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. 

Rechte bei Mängeln

  1. Ist die von uns erbrachte Kaufsache und/oder Leistung mangelhaft, wozu auch das Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit gehört, so werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder nachbessern; dabei darf die Zahl von zwei uns einzuräumenden Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen nicht unterschritten werden. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer/Besteller nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer/Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Offensichtliche Mängel unserer Kaufsache und/oder Leistung müssen unverzüglich – spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme – schriftlich mitgeteilt werden; anderenfalls sind jedwede Rechte bei Mängeln des Käufers/Bestellers ausgeschlossen.
  3. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme durch den Käufer/Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe sowie chemische, elektrische oder elektrochemische Einflüsse außerhalb unseres Leistungs und Einflussbereiches entstanden sind. Erhält der Käufer/ Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sind allein unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgeblich bzw. die dort in Bezug genommenen Dokumente. Unsere dortigen technischen Angaben über den Liefergegenstand einschließlich Abbildungen, Zeichnungen und Applikationsberichten sowie auf Wunsch des Käufers/Bestellers gegebene Gewichtsspezifikationen stellen weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsangabe dar. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers oder des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Für die Einhaltung ausländischer Verpackungs- und Zollvorschriften haften wir nicht. Technische Verbesserungen bleiben auch ohne Ankündigung und Abstimmung mit dem Kunden vorbehalten.
  5. Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware an den Käufer/Besteller und bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werkes durch den Käufer/Besteller.
  6. Weitere Ansprüche des Käufers/Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen von Garantien, sofern die Garantie gerade die Absicherung des Käufers/Bestellers für den entstandenen Schaden beabsichtigte. Außerdem gilt der Haftungsausschluss nicht für die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Schäden aus uns zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers/Bestellers und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

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Schutzrechte Dritter

Bei Gegenständen, die nach Angaben des Käufers/Bestellers hergestellt werden, übernimmt der Käufer/Besteller die Haftung, dass durch die Anfertigung und den Betrieb gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer/Besteller hält uns von allen Ansprüchen Dritter aufgrund gewerblicher Schutzrechte frei.

Haftung

Dem Käufer/Besteller stehen über die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung sowie bei deliktischem Handeln.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei Eintritt eines Personenschadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
Die Haftung ist im übrigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten handelt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus uns zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers/ Bestellers und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

 

Entschädigung bei Vertragsaufhebung

 

Wird ein Auftrag aus Gründen storniert, die der Käufer/Besteller zu vertreten hat, so muss er an uns – unbeschadet der möglichen Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens – eine Entschädigung von 25 % des Netto-Auftragswertes bezahlen. Der Käufer/Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages sowie der übrigen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame oder undurchführbare Bedingungen oder Vertragsbestimmungen durch Vereinbarungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

  1. Soweit der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle gegenseitigen Ansprüche als ausschließlicher Erfüllungsort Nordhorn sowie für sämtliche Streitigkeiten aus vermögensrechtlichen Ansprüchen zwischen IMDES und dem Besteller als Gerichtsstand die Zuständigkeit des Landgerichts Nordhorn vereinbart, sofern kein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht

 

 

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Inhaber:  Marc van Stralen
Schulstraße 21

48455 Bad Bentheim

Deutschland

T: +49(0)5924-997337
F: +49(0)5924-997338

E: info@imdes.de

I: www.imdes.de

Handelsregister: Osnabrück
USt-IdNr.: DE 815429412

28-6-2019

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.